Fahrtkostenerstattung ÖPNV
Für gemeinsame Fahrten mit dem Bus etc.
Regularien zur Antragsstellung
- Ein Antrag auf Kostenerstattung ist vor Antritt einer Exkursion oder anderen Beschaffung zu stellen. Im Nachhinein gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.
- Einzelne Exkursionen werden mit maximal 500 € gefördert.
- Fahrtkosten werden ab 50 km einfacher Entfernung zwischen Hochschulstandort und Zielort übernommen.
- Bilden die Studierenden Fahrgemeinschaften und nutzen mehrere PKW, so ist pro Exkursion „ein“ Reisekostenantrag für alle zu stellen.