Allgemeine Kostenerstattung

Für allgemeine Unterstützung – keine Fahrtkostenerstattung!

Regularien zur Antragsstellung

  • Ein Antrag auf Kostenerstattung ist vor Antritt einer Exkursion oder anderen Beschaffung zu stellen. Im Nachhinein gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.
  • Einzelne Exkursionen werden mit maximal 500 € gefördert.
  • Fahrtkosten werden ab 50 km einfacher Entfernung zwischen Hochschulstandort und Zielort übernommen.
  • Bilden die Studierenden Fahrgemeinschaften und nutzen mehrere PKW, so ist pro Exkursion „ein“ Reisekostenantrag für alle zu stellen.